Freiheit für Verena Becker

Veröffentlicht auf von Anarchistische Aktion Zentralschweiz

Ehemalige Mitglieder aus der RAF werden im März als ZeugInnen im Stuttgarter Prozess gegen Verena Becker vorgeladen und es droht ihnen bei Aussageverweigerung Beugehaft bis zu sechs Monaten.

Am 10. März müssen Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler und Adelheid Schulz, am 24.März Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt, am 25. März Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner und Irmgard Möller und am 31. März Siegfried Haag erscheinen.
Bis auf Irmgard Möller, die sich seit 1972 im Knast befand, waren alle Mitte der siebziger Jahre in der RAF organisiert.
Hintergründe zum Prozess gegen Verena Becker und den Beugehaftandrohungen

Am 30. September letzten Jahres begann in Stuttgart-Stammheim vor dem Oberlandesgericht der Prozess gegen Verena Becker, einem ehemaligen Mitglied der RAF, die 1983 aus dem Kollektiv der Gefangenen aus der RAF ausgeschlossen wurde.
Angeklagt ist sie wegen der Aktion gegen den damaligen Generalbundesanwalt Buback, der im April 1977 vom „Kommando Ulrike Meinhof“ erschossen wurde. Buback, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied, war verantwortlich für die Verschärfung der Isolationshaftbedingungen und den Tod von vier Gefangenen aus der RAF: Holger Meins, Katharina Hammerschmidt, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof.
Im Rahmen der seit 2007 laufenden Ermittlungen wurde gegen einige ehemalige Gefangenen bereits Beugehaft angedroht. Gegen Rolf Heißler und Stefan Wisniewski laufen laut Medien weiter Ermittlungsverfahren. Aus Gazetten ist weiterhin zu entnehmen, das die Kronzeugen Jürgen-Peter Boock, Werner Lotze, Silke Maier-Witt und Sigrid Sternebeck im Prozess gegen Verena Becker geladen sind oder waren. Alle Vier haben durch ihre Aussagen ehemalige RAF-Mitglieder denunziert und dadurch weitere Jahre Knast verursacht.

Die Verfolgung von ehemaligen RAF-AktivistInnen geht weiter

Bereits im Vorfeld hatte der Prozess einigen Wirbel in der Presse ausgelöst. Quer durch alle Zeitungen gingen Verdächtigungen, dass die RAF vom Geheimdienst geleitet worden sei. Den Ehemaligen wurde vorgeworfen, sie hätten sich ein mafiaähnliches Schweigegelübde („Omerta“) auferlegt, welches "Schweigen bis ins Grab" bedeute.
Ehemalige Gefangene aus der RAF erklärten in einem Papier, das „von Einigen, die zu unterschiedlichen Zeiten in der RAF waren“ im Mai 2010 veröffentlicht wurde: "Wenn von uns niemand Aussagen gemacht hat, dann nicht, weil es darüber eine besondere 'Absprache' in der RAF gegeben hätte, sondern weil das für jeden Menschen mit politischem Bewusstsein selbstverständlich ist. Eine Sache der Würde, der Identität - der Seite, auf die wir uns gestellt haben."
Die RAF verstand sich als Befreiungsbewegung im Kontext mit den Kämpfen im Trikont und in den Metropolen. Sie stand für Aufrichtigkeit, Mut und Hoffnung, auch unter schwierigen Bedingungen zu agieren und war für viele Linke ein wichtiger Bezugspunkt.
So ist klar, dass weder die Vorladungen oder die Beugehaftandrohungen, noch die weitergehenden Ermittlungen und die flankierende Medienkampagne dazu beitragen werden, die angestrebte Abrechnung der Herrschenden mit der RAF oder mit dem bewaffneten Befreiungskampf weiter voranzutreiben. Diese Maßnahmen laufen ins Leere, da die 10 Ehemaligen aus der RAF nichts „sagen“ werden.
Die Gesetze werden auch gegen den heutigen und künftigen Widerstand von den Herrschenden weiter ausgebaut. So sind in BRD-Knästen migrantische und alle anderen kämpfenden Eingesperrten ähnlichen und teilweise noch drakonischeren Isolationshaftbedingungen unterworfen, wie damals die RAF-Gefangenen. Die Eingekerkerten kämpften deshalb in zehn kollektiven Hungerstreiks gegen diese Haftbedingungen an. Neun von ihnen überlebten die Haft nicht. Zu den Toten zählen neben den vier schon genannten auch Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert aus der RAF, sowie Sigurd Debus, der aus einer bewaffneten Gruppe angehörte.
Die politischen Verfahren nach den §§129a/b werden damals wie heute vor Sondergerichten geführt und es werden Linke und Revolutionäre zu Strafen verurteilt.

Warum weiterhin dieses Verfolgungsinteresse und die Hetze?

Der legitime und notwendige Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung wird im Rahmen der Aufstandsbekämpfung mit allen erdenklichen Mitteln bekämpft, angefangen bei Desinformations- und Hetzkampagnen, bis hin zu Folter und extralegalen Hinrichtungen.
Verantwortlich für diese Hetze sind u.a. Figuren wie Reemtsma, Koenen, Kraushaar und Aust, die alle eng mit dem BKA und den Geheimdiensten zusammenarbeiten und ihre Ergüsse dann über die Medien lancieren.
In diesem Kontext muss auch jetzt der Prozess gegen Verena Becker gesehen werden. Denn auch 40 Jahre nach ihrer Gründung und 12 Jahre nach ihrer Auflösung steht die RAF noch immer im Fadenkreuz der Repressionsorgane.
Der Prozess soll dazu dienen, ein weiteres Mal mit der Geschichte der RAF abzurechnen, indem diese umgedeutet, diffamiert und letztlich entpolitisiert wird. Vor Gericht steht also nicht nur Verena Becker, sondern auch die Geschichte und Politik der RAF und damit verbunden die revolutionären Kämpfe in der BRD und weltweit.

Wie werden sich die 10 Ehemaligen aus der RAF verhalten

Jetzt sollen die 10 vorgeladenen GenossInnen zu den Aktionen der RAF im Jahre 1977 befragt werden. Neben der Aktion gegen Buback gab es weitere Aktionen: Gegen den Bankier und Kanzlerberater Jürgen Ponto, den Ex-Nazi und Kapitalistenfunktionär Hanns-Martin Schleyer und der versuchte Anschlag auf die Bundesanwaltschaft. Ziel dieser Angriffe war es u.a. Gefangene aus der RAF zu befreien. Vier von diesen Inhaftierten, Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert, überlebten den Knast 1977 nicht.
Es ist klar, dass die 10 Vorgeladenen nichts sagen werden. In dem bereits erwähnten Papier erklärten Ehemalige aus der Guerilla, dass die Justiz und die Medien von ihnen nur "Selbstbeschuldigung und Denunziation" forderten, so dass auch sie – als ProtagonistInnen dieser Zeit – mit dem bewaffneten Kampf als Teil der revolutionären Geschichte abschließen, um die Abrechnung des Staates zu komplettieren und dabei helfen, die Geschichte im Sinne der Herrschenden umzudeuten und umzuschreiben. „Wir machen keine Aussagen, weil wir keine Staatszeugen sind, damals nicht, heute nicht.“
In dem Papier stellten sie abschließend fest: „Wir waren im Knast, weil wir hier den bewaffneten Kampf angefangen haben, und in den Prozessen ging es uns höchstens darum, Inhalt und Ziele unserer Politik zu vermitteln. Einer Politik des Angriffs in der Metropole, die ihre Praxis im Zusammenhang weltweiter Kämpfe um Befreiung vom Kapitalismus begriffen und bestimmt hat. Wenn es noch etwas zu sagen gibt, dann dazu.“

Solidarität mit den 10 vorgeladenen GenossInnen!

Wir müssen die RAF als wichtigen und elementaren Bestandteil unserer Geschichte – der Geschichte der revolutionären Linken – begreifen und vehement verteidigen. Von daher rufen wir dazu auf, die vorgeladenen GenossInnen vor Gericht zu unterstützen und sie durch einen gut gefüllten Prozesssaal zu unterstützen. Nicht zuletzt gegenüber den herrschenden Medien, die zahlreich anwesend sein werden. Denn jede/r, die/der schon einmal vor der Klassenjustiz stand, weiß, wie wichtig es ist, wenn man hinter sich solidarische GenossInnen weiß.

Die Vorladungen sind am 10., 24., 25. und 31. März im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Stuttgart-Mitte (Nahe Charlottenplatz), Saal 153. Zeigt euch solidarisch mit den 10, lasst sie bei ihren Vorladungen nicht allein und kommt zum Prozess!

Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Solidarität mit den 10 ehemaligen Gefangenen aus der RAF!

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
26. Februar 2011

www.political-prisoners.net
www.nullaefinito.jimdo.com
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