Solidarität mit den von §278a betroffenen AktivistInnen
Prozessbericht, 37.Prozesstag, Donnerstag 22. Juli 2010
Die Richterin beginnt den Verhandlungstag mit der Mahnung dass sich die ZuhörerInnenschaft ruhig zu verhalten habe. Anschließend werden die Hauptverhandlungstermine für September verteilt.
Vor die Zeuginnenbefragung von Bettina Bogner (Soko Beamtin) wurde von der Richterin noch die Befragung der Zeugin Christine Fehervary, die für das BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) im Ressort “Linksextremismus” arbeitet und ebenfalls Mitglied der Soko Bekleidung war, eingeschoben.
Ihre Einvernahme beginnt mit Fragen zum Symposium “Tier als Subjekt” in Großwarasdorf 2001. Fehervary wurde vom BVT auf dieses Symposium “entsendet” und verfasste einen Bericht, der sich im Akt zum gegenständlichen Verfahren befindet. Dazu hat die Zeugin an dem Symposium teilgenommen – ohne als Beamtin erkennbar zu sein – und anschließend in ihrem Bericht unter anderem Namen von Leuten aufgelistet, die an diesem Symposium teilnahmen. In der Hauptverhandlung selbst kann sie sich an nahezu nichts mehr erinnern und verweist auf ihren Bericht.
Über ihre Tätigkeit in der Soko sagt die Zeugin nicht viel – auch sonst seufzt oder stöhnt sie bei den meisten Fragen erst einmal. Ein Schwerpunkt bei der Befragung ist das “informelle Gespräch” das von Fehervary und Bogner mit dem Zeugen Plank geführt wurde. Anstatt einer niederschriftlichen Einvernahme wurde von den beiden ein Gespräch in Planks Haus geführt und anschließend ein Aktenvermerk darüber erstellt.
Dann sagt die Richterin: “Ich bin gerade aufmerksam gemacht worden, dass hier eine Zuhörerin sitzt, die eine Clownsnase aufgesetzt hat […] auch eine Person hat sich noch einen Hut aufgesetzt” Alle ZuhörerInnen mit roter Nase und ein Polizeischüler, der ein Foto gemacht hatte, werden aus dem Verhandlungssaal geworfen. Danach wird die Befragung über das informelle Gespräch fortgesetzt.
In der Befragung durch die Verteidigung geht es dann auch nochmal um das Symposium in Großwarasdorf. Als Beobachterin hätte man den Eindruck haben können, dass sich die Zeugin ziemlich sträubte Fragen zu beantworten. Sie könne sich nicht erinnern war die häufigste Antwort. “Hören Sie das ist 10 Jahre her!” fiel von Seiten der Zeugin und später schlug die Richterin in dieselbe Kerbe als sie plötzlich einen Verteidiger fragte “Können Sie sich noch genau erinnern was Sie vor 10 Jahren verhandelt haben?!”.
Nach eigenen Angaben war die Zeugin nur in Großwarasdorf selbst bei Veranstaltungen anwesend. Ansonsten habe sie Veranstaltungen von außen beobachtet (insbesondere welche Leute zu den Veranstaltungen kamen). Viel mehr sagt sie dann nicht (Zitat: “Unterliegt das nicht der Amtsverschwiegenheit?”). Rückendeckung bekommt sie dabei von der Richterin die einen Verteidiger mit den Worten “Wollen Sie diskutieren? – Dann entziehe ich Ihnen das Fragerecht!” anherrscht. Und ganz unvermittelt wird wenig später die Zeugin von der Richterin gefragt, ob sie überhaupt von der Amtsverschwiegenheit entbunden sei. Sei sie nicht sagt diese darauf. Dann möchte die Richterin sie heimschicken, die Verteidigung beantragt, dass die Zeugin, das per Telefon in einer kurzen Verhandlungspause klären soll. Das klappt dann natürlich “so kurzfristig” nicht. Es folgt ein juristisches Geplänkel zwischen Verteidigung und Richterin, in dem die VerteidigerInnen zeigen wollen, dass es in den Fragen nicht um Amtsgeheimnisse gehe. Noch während die VerteidigerInnen ihren Antrag formulieren ruft die Richterin die Zeugin Bettina Bogner herein. Sie hört den Ausführen der Verteidigung bewusst nicht zu und beginnt mit der Zeuginnenbefragung von Bogner.
Dann kommt eine Verlesung der Zeiträume der Telefonüberwachungsmaßnahmen und der Observationen. Diese dient der Richterin dazu zu fragen warum zwischen der Gründung der Soko und der Beginn der Telefonüberwachung “so viel” Zeit vergangen ist. Anschließend geht es wieder um das “informelle Gespräch” das Bogner und Fehervary mit Plank geführt haben.
Die Fragen des Staatsanwalts beziehen sich auf den Aspekt internationale Vernetzung. Dabei fragt er auch ob es Erkenntnisse gegeben habe dass auch der Drittangeklagte bei einem Gathering in Appelschaa teilgenommen habe. Die Zeugin antwortet, dass falls diese Information vorliege, diese von ausländischen Behörden übermittelt worden sei und zwar an das BVT oder BKA. In diesem Fall sei die Information an das BVT ergangen und man müsste einen Vertreter des BVT dazu fragen. (Die Teilnahme an diesem Gathering wird einigen Angeklagten als Beteiligung an den Aktivitäten der vermeintlichen Kriminellen Organisation angelastet.)
Nach einer vierzig-minütigen Mittagspause geht es weiter mit den Fragen der Verteidigung – diese beginnen ebenfalls mit dem Thema “informelles Gespräch” mit Plank. Gefolgt von den Themen Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen. Zu den Verdeckten Ermittlern kommt nach einigem Hick Hack mit der Richterin heraus, dass Stefan Wappel vom LKA Wien für die Verdeckten Ermittler zuständig war. Die Richterin merkt an, dass sie ihn als Zeugen laden möchte, und von der Verteidigung wird ebenfalls seine Ladung beantragt.
Zu den meisten weiteren Fragen antwortet die Zeugin in der Art: wenn es im Bericht steht wird es schon stimmen; das finden sie in den Akten.
Als sie zu Demonstrationen in Innsbruck befragt werden soll, beginnt die Richterin mit der Verlesung eines Berichts, dessen Verlesung sie in der Früh aus Zeitgründen abgesagt hatte. In dem Bericht geht es zusammengefasst darum, dass die Demonstrationen und Kundgebungen in Innsbruck sehr laut gewesen sind und von Seiten der Behörden immer strengere Auflagen erteilt wurden, an die sich der Anmelder (ein Angeklagter) immer brav gehalten habe. Die Bitte der Verteidigung, dass der Angeklagter ad hoc dazu Stellung nehmen dürfe wird von der Richterin mit “jetzt nicht” abgelehnt.
Die Zeugin wird gefragt ob sie strafrechtlich relevantes in Bezug auf diese Demonstrationen gesehen habe. Ihre Antwort ist, dass ihre Erkenntnisse im Bericht stünden. Auch ungefähr kann sie sich nicht erinnern und bleibt dabei auf ihren Bericht zu verweisen. (Welcher Bericht in diesem sehr umfangreichen Akt gemeint sein soll, indem viele Berichte von Bogner verfasst worden waren bleibt zumindest der Prozessbeobachterin völlig unklar.)
Von einem Verteidiger wird der Antrag gestellt, dass die Richterin die Zeugin nochmals darauf hinweisen soll über ihre eigenen Wahrnehmungen auszusagen – ein Verweis auf einen Bericht (allein) sei nicht üblich. Es beginnt ein Hick Hack mit der Richterin, die sich hinter die Zeugin stellt und so tut als wäre alles ganz normal – letztendlich weist sie die Zeugin doch nochmal auf die Wahrheitspflicht als Zeugin hin und fordert sie auf über ihre eigenen Wahrnehmungen auszusagen.
Bei den Fragen des nächsten Verteidigers geht es dann noch einmal drunter und drüber. Die Richterin schiebt eine weitere Pause ein. Beginnt die Verhandlung dann mit einem verbalen Rundumschlag gegen die Verteidigung, indem sie behauptet von den VerteidigerInnen werde außergewöhnlich viel gefragt. Sie stellt dies an diesem Tag mehrmals in Zusammenhang mit dem Vorwurf, das Verfahren werde von der Verteidigung verschleppt – was von dieser wiederum zurückgewiesen wird.
Beendet wird der Tag mit einem weiteren Hick Hack zwischen Richterin, VerteidigerInnen und Staatsanwalt in dem es darum geht ob es eine “Auskunftsperson” (laut Gesezt) gibt oder nicht. Dann wird plötzlich die Verhandlung geschlossen, weil es zu heiß ist.
Ein paar Zitate der Richterin am Schluss:
“Moment, Moment wir müssen schaun ob das überhaupt relevant ist”
“Dafür bin ich auch bekannt, dass ich sehr viel hinterfrage und nicht drüberfahre”
“Kaum sitzt jemand von der Polizei im Verhandlungssaal kippt der Schalter”
und ein Freudscher Versprecher: “Jetzt sind wir beim Fragerecht der Frau Chefinspektor”
Solange es §278a gibt, wird es Proteste geben! Solange es Unterdrückung gibt, wird es Widerstand geben! Für eine kämpferische Bewegung!
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